Biomasseheizungen (Hackschnitzel, Pellets- und Holzvergaser)
Gefördert werden Hackschnitzel-, Pellets- und Holzvergaserheizungen. Die Förderung der Gemeinde beträgt 20 % der Landesförderung, maximal jedoch € 365,--. Voraussetzung ist die fixe Zusage (schriftlich) über den Erhalt der Landesförderung nach dem 1.1.1999.


