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Gewerbeförderung

Sockelbetrag (€ 730,--)
+ 25% der Kommunalsteuer des abgelaufenen Kalenderjahres
= Gewerbeförderung einmalig

Voraussetzungen für die Gewährung:

  • Der Gewerbebetrieb muss im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Verkehrsflächen errichten (Schotterung, Asphaltierung).
  • Die Förderung wird pro Betrieb gewährt, bei mehreren Betriebsstätten wird die Förderung nur für den Hauptbetrieb ausbezahlt, es sei denn, es liegt eine getrennt Buchführung bzw. eigene Kommunalsteuererklärung vor. In diesem Fall ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates über die Auszahlung einer Förderung notwendig.
  • Die Kommunalsteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr muss vorliegen, die Kommunalsteuer muss zur Gänze entrichtet sein. Ist dies nicht der Fall, werden nur die € 730,-- Sockelbetrag als Förderung ausbezahlt.