Kommunalsteuer - Retournierung für Lehrlinge
Die Kommunalsteuer kann ausschließlich für Lehrlinge am Jahresende bei der Gemeinde angefordert werden.
Voraussetzungen:
- Die gesamte Kommunalsteuer muß vorher zur Gänze eingezahlt sein.
- Die Anforderung ist vom Betrieb, welcher den Lehrling ausbildet, durchzuführen.
- Der anzufordernde Betrag muß vom Betrieb selbst, bzw. dessen Steuerberater herausgerechnet und schriftlich dargelegt werden.
- Die Anforderung ist auf ein Jahr befristet (für das abgelaufene Kalenderjahr ist die Beantragung im darauffolgenden Jahr möglich)


