Kontakt:
T 03335 / 2209
F 03335 / 2209 4

Hier sehen Sie das Wappen der Gemeinde Schönegg bei Pöllau
Willkommen auf der Homepage der Gemeinde Schönegg bei Pöllau


Kommunalsteuer - Retournierung für Lehrlinge

Die Kommunalsteuer kann ausschließlich für Lehrlinge am Jahresende bei der Gemeinde angefordert werden.

Voraussetzungen:

  • Die gesamte Kommunalsteuer muß vorher zur Gänze eingezahlt sein.
  • Die Anforderung ist vom Betrieb, welcher den Lehrling ausbildet, durchzuführen.
  • Der anzufordernde Betrag muß vom Betrieb selbst, bzw. dessen Steuerberater herausgerechnet und schriftlich dargelegt werden.
  • Die Anforderung ist auf ein Jahr befristet (für das abgelaufene Kalenderjahr ist die Beantragung im darauffolgenden Jahr möglich)