Wegförderung (Kammer - ATA)
60 % Programm - es werden 20 % der Weggesamtkosten, ohne Privatflächen, mit einer asphaltierten Wegbreite von max. 3 m gefördert
30 % Programm – es werden 40 % der Weggesamtkosten, ohne Privatflächen, mit einer asphaltierten Wegbreite von max. 3 m gefördert


